Neues und Informatives aus dem IT-Bereich

Neue Office-Suite jetzt verfügbar

Nachdem vor kurzem die Verfügbarkeit der Version 3.1.1 von OpenOffice bekannt gegeben wurde, steht die deutsche Version der Microsoft Office-Alternative jetzt zum kostenlosen Download bereit.
Neben zahlreichen Detailverbesserungen gibt es eine Reihe Neuerungen. So soll das Diagrammmodul (Chart) für die neue Version komplett überarbeitet worden sein. Verbesserungen wurden nach Angaben der Entwickler auch bei der Geschwindigkeit der Darstellung, bei der Regressionsdarstellung in Diagrammen und der 3D-Funktionalität erzielt. Auch ein überarbeiteter Assistent soll mit an Bord sein.
Mittlerweile hat die Anzahl der Downloads seit der Projektgründung im Jahre 2000 die 100-Millionen-Marke überschritten, freut sich die weltweite Gemeinschaft zehntausender freiwilliger Helfer.
In Kürze erscheint auch die neue PrOOo-Box auf CD und DVD, die mit einem integrierten Browser ausgestattet ist, die Installationen unter Windows können über ein Menü angesteuert werden, unter Debian Linux steht ein Repository zur Verfügung. (nkp)
http://de.openoffice.org/

Ein Tipp für alle Handybesitzer:In letzter Zeit kursieren wieder vermehrt Mails, die darauf hinweisen, dass man im Falle eines Handy-Diebstahls dieses mit Hilfe der Serien-Nr. beim Hersteller sperren lassen kann. Tatsache ist, dass man in der Tat mit der Tastenkombination *#06# die Geräte-Nr. (die sog. IMEI-Nummer) aufrufen kann. Diese sollte man sich auf alle Fälle notieren. Weder Hersteller noch Händler können jedoch bei einer Sperrung behilflich sein. Es gibt weltweit nur wenige Netzbetreiber, die eine Sperrung anbieten. In Deutschland ist dies bislang nur Vodafone. O2 plant die Einführung. Aber unabhängig von einer Sperrung benötigt die Polizei im Falle eines Diebstahls diese Nummer, mit deren Hilfe konfiszierte Handys ihrem rechtmäßigen Eigentümer wieder zugeführt werden können. Sinnvoll ist auch die Sperrung des Handys für die Benutzung mit einer anderen SIM-Karte (über Handy-Menü, s. Anleitung), die nur mit einer Geheimzahl wieder aufgehoben werden kann. Tipp:  Im Falle eines Diebstahl also beim Provider die SIM-Karte sperren lassen und unter Angabe der IMEI-Nr. das Gerät bei der Polizei als gestohlen melden.

P.S. Herzlichen Dank an Herrn Harless und Herrn Hoffmann für diesen Tipp.

Für den Unterricht in der Grundschule bietet sich zu diesem Thema der
"Handy-Kurs mit Polly und Fred" (66 00879) an.

WLAN-Betreiber werden für illegale Downloads haftbar gemachtBereits jeder zweite von bundesweit 13,6 Millionen Breitband-Anschlüssen wird per WLAN betrieben, schätzt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Die Anschluss-Inhaber sollten ihr Funknetz allerdings vor Eindringlingen und Missbrauch schützen. Der Grund: Sie können zum Beispiel dafür verantwortlich gemacht werden, wenn andere ihr WLAN für illegale Downloads nutzen. So haben Gerichte in den vergangenen Monaten geurteilt, etwa das Landgericht Hamburg.

Mit den folgenden Tipps betreiben Sie ein sorgenfreies WLAN-Sharing:

1. Zugang verschlüsseln
Ist das WLAN nicht verschlüsselt, können sich Unbekannte ins Funknetz einklinken und zum Beispiel Raubkopien aus dem Web laden. Auch E-Mails und persönliche Daten auf dem PC sind dann nicht mehr sicher. Deshalb sollten WLAN-Inhaber die drahtlose Datenübertragung verschlüsseln. Ein digitaler Schlüssel lässt sich mit einer Software des Internet-Providers erstellen oder im Betriebssystem des Computers. Er sollte dem aktuellen WPA-Standard entsprechen. Am besten ist eine willkürliche Kombination aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen – keine Eigennamen oder Begriffe aus dem Wörterbuch.

2. Kreis der Nutzer beschränken
Ist der Zugang einmal verschlüsselt, brauchen alle Nutzer des WLAN-Anschlusses den richtigen Code. Der Anschluss-Inhaber sollte ihn nur Personen geben, denen er vertraut. Wichtig ist, dass WG-Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn den Zugang nur für legale Zwecke nutzen. Wer ein WLAN sein eigen nennt, sollte dazu alle Mit-Surfer verpflichten – wenn es sein muss, schriftlich. Eine weiterer Sicherheits-Tipp: den WLAN-Code regelmäßig wechseln. Das bietet sich vor allem bei Funknetzen an, auf die ein größerer Kreis von Nutzern zugreift.

3. Abmahnungen gründlich prüfen
Wenn Musik- und Filmanbieter den Tausch von Raubkopien feststellen, schicken sie oft eine Abmahnung an die beteiligten Internet-Nutzer. Deren Adressen bekommen sie mit Hilfe der Provider, die sich per Gesetz an der Aufklärung von Straftaten beteiligen müssen. Inhalt des Schreibens ist meist auch eine Unterlassungserklärung. Wenn der Anschluss-Inhaber sie unterschreibt, muss er künftig unerlaubte Datei-Transfers verhindern, indem er zum Beispiel beanstandete Tauschbörsen mit einem Firewall-Programm sperrt – sonst droht ein Strafgeld.

4. Anwaltskosten ablehnen
Anders sieht es mit den gegnerischen Anwaltskosten aus: Wer sich keiner Schuld bewusst ist, sollte die Abmahnkosten nicht zahlen. Der Grund: Noch ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob die Anschluss-Inhaber fürs Surfen ihrer Mitnutzer verantwortlich sind. Wer keinesfalls verklagt werden möchte, kann es aber auch mit einem Kompromiss versuchen – und dem Anwalt anbieten, einen Teil der Kosten zu übernehmen.

zurück
nach oben

bottom corner